Allgemeine Nutzungbedingungen


Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Nutzungsbedingungen der AVS SystemLift Aktiengesellschaft, Hannoversche Straße 115 a, 30916 Isernhagen, E-Mail: info[at]systemlift.de, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter HRB 60705 („AVS System Lift“) stellen zusammen mit der jeweils gültigen Datenschutzerklärung die ausschließliche Grundlage für die Nutzung der von der AVS System Lift angebotenen Internetplattform („Plattform“) dar, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, AVS SystemLift stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. AVS SystemLift behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Inhaltliche Änderungen, werden dem Nutzer vorher in Textform angekündigt und gelten als durch den Nutzer akzeptiert, wenn dieser den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ankündigung widerspricht. Redaktionelle Änderungen, welche diese Nutzungsbedingungen inhaltlich nicht verändern, können ohne Information des Nutzers durchgeführt werden.

Beschreibung der Plattform

  1. Die Plattform dient der Information der Partnerbetriebe der AVS SystemLift sowie dem Austausch der Partnerbetriebe mit AVS SystemLift und auch untereinander. Hierdurch soll die wirtschaftliche Stärke des Verbunds und der Zusammenhalt verbessert werden und damit sollen auch die wirtschaftlichen Interessen der Partnerbetriebe gefördert werden.
  2. Die Nutzung der Plattform und aller ihrer Funktionalitäten ist nur für zugelassene Partnerbetriebe der AVS SystemLift möglich („Nutzer“), soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. AVS SystemLift stellt dem Nutzer die Zugangsdaten für die Nutzung der Plattform zur Verfügung.
  3. Über die Plattform können Nutzer Texte, Bilder, Video- und Audiodateien, Dokumente sowie sonstige Informationen und Daten („Inhalte“) abrufen, einstellen und anderen Nutzern bzw. der AVS SystemLift zugänglich machen sowie mit anderen Nutzern in Kontakt treten. AVS SystemLift behält sich vor, die Plattform oder einzelne Funktionen und Dienste nach freiem Ermessen ganz oder teilweise einzustellen oder zu ändern.
  4. Es besteht die Möglichkeit, auf der Plattform über das Schulungsportal „SYSTEMCARD“ Schulungen und Weiterbildungen wahrzunehmen sowie in diesem Zusammenhang administrative Aufgaben zu erledigen (zum Beispiel Trainerqualifikationen verwalten). Die Nutzung des Schulungsportals steht eingeschränkt auch außenstehenden Kunden des Nutzers oder der AVS SystemLift offen, um an einem kostenpflichtigen digitalen Lernprogramm (E-Learning) teilzunehmen. Der Verkauf der hierfür erforderlichen Zugangscodes erfolgt direkt über den Nutzer. AVS SystemLift unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Plattform verfügbar und betriebsbereit zu halten, gibt aber diesbezüglich keine Garantie oder sonstige Gewährleistung ab. Bei technischen Schwierigkeiten oder bei der Vornahme von Wartungsarbeiten durch AVS SystemLift haben Nutzer vorübergehende Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Plattform hinzunehmen.
  5. Technische Störungen der Plattform werden von AVS SystemLift nach entsprechender Mitteilung des Nutzers in angemessener Zeit behoben. Der Nutzer muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren und hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

Nutzung der Plattform

  1. Der Nutzer hat das Recht, die Plattform in dem in diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Umfang während der Dauer der Zugangsberechtigung zu nutzen. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten zum Nutzerkonto gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Er benachrichtigt AVS SystemLift umgehend bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch seines Zugangs oder Verlust der Zugangsdaten.
  2. Der Nutzer hat sich jeglichen Missbrauchs der Plattform und der Nutzung der Inhalte in einer Weise zu enthalten, die diese Nutzungsbedingungen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland, oder Rechte am geistigen Eigentum anderer Personen verletzt. Sämtliche durch den Nutzer eingestellten Inhalte müssen den Umgangsformen im geschäftlichen Verkehr und Miteinander vor allem gegenüber anderen Nutzern, der AVS SystemLift und sonstigen Dritten entsprechen. Insbesondere sind diffamierende, rufschädigende oder unwahre Äußerungen über andere Nutzer, Partnerbetriebe bzw. AVS SystemLift und deren Mitarbeiter sowie sonstige Geschäftspartner und Dritte zu unterlassen.
  3. Der Nutzer trägt die vollständige Verantwortung für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte und sein Nutzungsverhalten auf der Plattform. AVS SystemLift prüft die vom Nutzer auf der Plattform eingestellten Inhalte nur bei positiver Kenntnis oder einem auf Tatsachen begründeten Verdacht von konkreten rechtswidrigen Inhalten. AVS SystemLift behält sich vor, Inhalte nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung zu löschen oder zur Einstellung auf der Plattform abzulehnen. Im Verdachtsfall können die betroffenen Informationen bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt werden. AVS SystemLift behält sich darüber hinaus die zeitweise oder endgültige Sperrung des Nutzers von der Plattform vor. AVS SystemLift wird den Nutzer grundsätzlich vorher unter Fristsetzung abmahnen und zur Beseitigung des vertrags- bzw. rechtswidrigen Zustandes auffordern.
  4. Der Nutzer verpflichtet seine für die Plattform zugriffsberechtigten Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Vertraulichkeit gemäß § 8.

Rechte an Inhalten

  1. Der Nutzer überträgt AVS System Lift in Bezug auf die von ihm eingestellten Inhalte unwiderruflich sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte sowie gewährt sämtliche bekannten Verwertungsrechte an dem Bildmaterial, die sich aus ihrem Urheberrecht, Leistungsschutz- und/oder sonstigem Recht an dem Bildmaterial ergeben ohne inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung.
  2. Zu den vom Nutzer nach Absatz 1 eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechten an dem Bildmaterial zählen sämtliche bekannten Nutzungs- und Verwertungsarten online und offline, insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht auf entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung, das Recht auf Vervielfältigung, das Recht auf Verbreitung, das Recht auf öffentliche Wiedergabe, das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung und das Recht auf Weiterübertragung und Veräußerung sowie jegliche Art von Vermarktung. In Abweichung von §§ 34 und 35 Urheberrechtsgesetz darf AVS System Lift ohne gesonderte Zustimmung des Nutzers Dritten Nutzungsrechte einräumen und/oder ihre Nutzungsrechte auf Dritte übertragen.
  3. Der Nutzer und AVS System Lift sind sich darüber einig, dass die Übertragung der Nutzungsrechte und die Gewährung der Verwertungsrechte nach den vorstehenden Absätzen nicht vergütet werden, sondern bereits im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit umfassend abgegolten sind. Der Nutzer verzichtet gegenüber AVS System Lift auf Urheberbezeichnung nach § 13 Urheberrechtsgesetz, auf einen Zugang nach § 25 Urheberrechtsgesetz sowie auf einen Rückruf nach §§ 41 und 42 Urheberrechtsgesetz.
  4. Der Nutzer versichert, dass er über das Bildmaterial frei von Rechten Dritter zu verfügen befugt ist und darüber nicht bereits, weder ganz noch teilweise, anderweitig verfügt hat und nicht verfügen wird. Der Nutzer versichert ferner, dass die vertragsgemäße Nutzung des Bildmaterials weder Rechte und Ansprüche Dritter noch das Gesetz verletzt. Er stellt daher die Gesellschaft von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, die von Dritten wegen des vertragsgemäßen Gebrauchs dieser Rechte durch die Gesellschaft erhoben werden sollten.
  5. AVS SystemLift gewährt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsverhältnisses widerruflich ein nicht-ausschließliches, zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den Materialien, das sich aus ihrem Urheberrecht, Leistungsschutz- und/oder sonstigem Recht an den Materialien ergibt. Die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht mehr benutzt werden und sind an AVS System Lift zurückzugeben.
  6. Sämtliche Rechte an der Plattform und, sofern nicht abweichend geregelt, ihrem Inhalt verbleiben ausschließlich bei AVS SystemLift.

Laufzeit und Kündigung

  1. Die Berechtigung des Nutzers zur Nutzung der Plattform läuft für unbestimmte Zeit. Sie endet in jedem Fall mit Beendigung des Zusammenarbeitsvertrages des Partnerbetriebs mit der AVS SystemLift.
  2. Jede Partei kann die Berechtigung mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform gegenüber der anderen Partei kündigen. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
  3. Die vom Nutzer gewährten Rechte an seinen Inhalten zugunsten der AVS System Lift (§ 4) bleiben auch nach dem Ende des Nutzungsverhältnisses für unbestimmte Zeit wirksam.

Haftung

  1. Die Haftung von AVS SystemLift wegen Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AVS SystemLift, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AVS SystemLift vorbehaltlich der Regelungen des Abs. 1 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Insbesondere ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 umfassen alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, welche sich aus dem Nutzungsverhältnis zwischen AVS SystemLift und dem Nutzer ergeben und finden auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AVS SystemLift Anwendung, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Der Nutzer verpflichtet sich, AVS SystemLift von sämtlichen Schäden sowie von Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten (einschließlich angemessener Kosten für Rechtsberatung und -verteidigung), soweit diese mit Verstößen des Nutzers über die Plattform gegen diese Nutzungsbedingungen, gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter zusammenhängen. Dies gilt nur insoweit, wie AVS SystemLift kein eigenes Verschulden trifft.

Datenschutz

  1. AVS SystemLift gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Nutzer eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der AVS SystemLift verwiesen, welche Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist.
  2. AVS SystemLift wird alle Inhalte vertraulich behandeln, die ihr im Rahmen der Abwicklung dieses Nutzungsverhältnisses vom Nutzer zugänglich gemacht werden und einen unbefugten Zugriff Dritter auf die Informationen und Daten des Nutzers durch geeignete Vorkehrungen verhindern. AVS SystemLift behält sich vor, zum Schutz der Rechtsgüter anderer Nutzer der Plattform Daten des Nutzers ganz oder teilweise zu löschen oder unzugänglich zu machen (zum Beispiel wenn Nutzerkonten Gegenstand eines Hackerangriffs werden sollten).

Vertraulichkeit, Vertragsstrafe

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Inhalte, von denen er über die Plattform Kenntnis erlangt hat, nur zur Förderung der Zwecken der Plattform (§ 2 Abs. (1)) zu verwenden und stets vertraulich zu behandeln. Inhalte dürfen ohne schriftliche Zustimmung von AVS SystemLift Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern der Nutzer hierzu nicht aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften verpflichtet ist. Dies betrifft insbesondere die Weitergabe an Wettbewerber von Informationen anderer Nutzer der Plattform über verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über dessen Vertragspartner.
  2. Die Weitergabe von Inhalten durch den Nutzer an dessen Vertreter (Organe, Mitarbeiter, [Bevollmächtigte, Berater Joint Venture Partner und verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz], einschließlich jeweils ihrer Vertreter) ist über die Beschränkungen in Abs. (1) hinaus nur zulässig, sofern dies den Zwecken der Plattform (§ 2 Abs. (1) förderlich ist. Die betroffenen Vertreter sind vorher durch den Nutzer zur Einhaltung Vertraulichkeit zu verpflichten und AVS SystemLift ist zu informieren. Der Nutzer haftet für jede Verletzung der Vertraulichkeit durch seine Vertreter wie eine eigene Verletzung.
  3. Die Vertraulichkeit bezieht sich nicht auf öffentlich bekannte oder dem Nutzer anderweitig bekannte Inhalte, sofern die Bekanntheit nicht wiederum durch einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit gegenüber AVS SystemLift oder ihrer Vertreter herbeigeführt wurde.
  4. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Ende der Nutzung auf unbestimmte Zeit.
  5. Vertragsstrafe: Es bleibt dem Nutzer der Nachweis vorbehalten, dass wirtschaftliche Nachteile der AVS SystemLift und anderen Nutzern der Plattform nicht oder in geringer Höhe als der Höhe der Vertragsstrafe entstanden sind. Gelingt dies dem Nutzer, reduziert sich die Vertragsstrafe entsprechend. Die Verfolgung weitergehender Rechte und Ansprüche durch AVS SystemLift, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz, sowie insbesondere auch von sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Schriftform

  1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Nutzungsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich oder in Textform niederzulegen.

Schlussbestimmungen

  1. Es wird die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis zwischen AVS SystemLift und dem Nutzer ist der Sitz von AVS SystemLift.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.